Beitragsordnung des SV „Glück-Auf" Lüderich 1932 e.V. Steinenbrück
1. Gültigkeit
Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 7 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Diese Beitragsordnung wurde beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.04.2013. Eine Beitragsanpassung kann in jeder Mitgliederversammlung verabschiedet werden.
Die vorliegende Beitragsordnung tritt zum 01.01.2014 in Kraft und löst ab diesem Zeitpunkt die Bisherige ab.
2. Beitragssätze
Die in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.04.2013 angepassten Beitragssätze für alle Mitglieder des Vereins sind wie folgt geregelt:
bis 31.12.2013 |
bis |
ab 01.01.2014 |
ab 01.01.2014 |
|
Freizeit- und Breitensport, Inaktive |
Jahresbeitrag |
monatlich |
Jahresbeitrag |
monatlich |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Senioren ab 60 Jahre |
48,00 € |
4,00 € |
60,00 € |
5,00 € |
Erwachsene bis 59 Jahre |
72,00 € |
6,00 € |
84,00 € |
7,00 € |
Familienbeitrag * |
144,00 € |
12,00 € |
168,00 € |
14,00 € |
Ehrenmitglieder |
-- |
-- |
-- |
-- |
* Familienbeitrag gilt für verheiratete Paare mit mindestens einem Kind und gemeinsamer Wohnung, Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes Einkommen haben.
3. Beitragsermäßigung
Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung oder -befreiung beantragen wollen, haben den Nachweis hierfür unverzüglich mit Eintritt dieses Umstandes zu erbringen. Wird der entsprechende Nachweis nicht unverzüglich erbracht, ist der Beitrag weiterhin in voller Höhe zu übernehmen. Über entsprechende Anträge zur Beitragsermäßigung bzw. -befreiung entscheidet der Vorstand.
4. Sportversicherung
In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Nordrheinwestfalen e.V., den jeweiligen Sportverbänden, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
5. Zahlungsweise
Die Beiträge sind jeweils im Voraus zu zahlen und zwar mit jährlicher Fälligkeit, zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres (1.Januar). Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung vom Girokonto. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder sonstige Ursachen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen (Rechnungszahler), zahlen ihren Mitgliedsbeitrag unaufgefordert zum Fälligkeitstermin auf eines der nachstehend genannten Konten des Vereins:
Kreissparkasse Köln:
IBAN: DE46370502990330000084
VR Bank e.G. Bergisch Gladbach • Overath • Rösrath:
IBAN: DE53370626000600444018
Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird ein kostenpflichtiges Inkassoverfahren eingeleitet.
6. Kündigung
Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein kann gem. § 6, Abs. 2 der Satzung nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist.